Der Duden schreibt im Hinblick auf diese Frage Folgendes:
„Fußnoten können ohne Schlusspunkt stehen, wenn sie nur einzelne Wörter umfassen. Man fasst sie aber besser als Auslassungssätze auf und setzt einen Punkt (besonders wenn im selben Text Fußnoten mit ganzen Sätzen und Schlusspunkt vorkommen)“ (Hennig, 2016, S. 344).
Diese Kann-Regel bereitet oft Schwierigkeiten. Daher empfehle ich der Einfachheit halber immer Schlusspunkte zu setzen, auch bei nur einem Wort als Fußnotentext. Das dient ebenso der Einheitlichkeit der Fußnoten. Auch große Wissenschaftsverlage wie Springer Nature oder Wiley-VCH handhaben dies so. Zu beachten ist hier auch, dass jede Fußnote mit einem Großbuchstaben beginnen soll, mit wenigen Ausnahmen wie „pH-Wert“.
Beispiele (falsch):
7 vgl. Hughes (2004, S. 45)
8 grafische Darstellung des Arbeitsrechts.
Beispiele (richtig):
7 Vgl. Hughes (2004, S. 45).
8 Grafische Darstellung des Arbeitsrechts.
Falls am Ende der Fußnote eine Abkürzung mit anschließendem Punkt und schließender Klammer steht, muss ein zweiter Punkt gesetzt werden.
Beispiel (richtig):
14 In Anlehnung an Röcken (2016, S. 472 f.).
Literatur
Hennig, M. (Hrsg.). (2016). Duden: Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle. Richtiges und gutes Deutsch (Bd. 9, 8. vollst. überarb. Aufl.). Berlin: Duden.
