Steht ein Komma vor „bzw.“?

Auf die Frage, ob vor dem Bindewort „bzw.“ ein Komma gesetzt werden muss, kann mit einem Nein geantwortet werden. So wie die Konjunktionen „und“ und „oder“ verlangt „bzw.“ kein Komma. Anzumerken wäre hier nur, dass bei zwei durch „bzw.“ verbundenen Hauptsätzen die Kommasetzung freigestellt ist. Ich würde in diesem Fall aber ein Komma nicht empfehlen, um die Regel „Kein Komma bei Bindewörtern des Typs und und oder“ nicht aufzuweichen.

Beispiel (falsch):

Von Bedeutung sind hierbei in Abhängigkeit vom Anwendungsbereich insbesondere für Energieerzeugungsanlagen im Gleis oder in Gleisnähe die elektromagnetische Verträglichkeit, bzw. dass keine elektromagnetische Unverträglichkeit mit Signal-, Beleuchtungs- oder Fahrleitungsanlagen gegeben ist.

Beispiel (richtig):

Der Einfluss veränderter Randbedingungen auf die Verwertbarkeit des erzeugten Stroms bzw. die Restmenge von Strom, die aus dem Netz entnommen werden muss, wird mit dem Modell untersucht.